Zugersee
Zug liegt nahe Zürich am Nordost-Ufer eines Voralpensees und am Abhang einer Hügelkette.
Vielfältige Spiegelungen im See, das Bergpanorama und der weltberühmte Sonnenuntergang:
landschaftliche Faszinationen rund um eine boomende Geschäftsstadt- ein Besuch lohnt sich !

Logo

Zugimpex GmbH (Schweiz)
Gotthardstrasse 20, CH- 6304 Zug

Zugimpex s.r.o. (Slowakei)
Kopčianska 14. SK- 85101 Bratislava

Zugimpex Ltd (Malta)
152 Naxxar Rd, SGN 9030 San Gwann

 

Home
Team
Firmengründung
Rechtsformen
Internationale Aktivitäten
Business Services
Funktionsverlagerung
Reelle Umsetzung
Steuerberatung
Consulting
Standort Schweiz
Steuern Schweiz
Standort Slowakei
Standort Malta
Mehrwertsteuer int.
Downloads & Links
AGB Consulting
AGB Treuhand
Impressum & Disclaimer
Kontakt

Internationale Strukturen und Funktionsverlagerungen

Tochtergesellschaften übernehmen bestimmte Funktionen einer Gesellschaft in einem anderen Staat, wobei bei der Umsetzung eine Einstufung als Betriebsstilllegung mit Auflösung stiller Reserven zu vermeiden ist (etwa aus Verkauf eines Kundenstocks).

Bei Geschäften zwischen verbundenen Unternehmen sollte dokumentiert werden, wie Verrechnungspreise im Rahmen interner Richtlinien zustande kommen, um Aufrechnungen zu vermeiden.

Zweigniederlassung: hier wird eine Filiale der gleichen juristischen Person gegründet, die steuerlich in einem anderen Staat angesiedelt ist. Der Jahresabschluss der Zweigniederlassung wird separat erstellt und dann am Sitz der Gesellschaft berücksichtigt. Die Steuerbehörde am Hauptsitz verlangt gelegentlich weitgehende Einsichts- Möglichkeiten, aufgrund der Doppelbesteuerungsabkommen ergeben sich allerdings attraktive Gestaltungsmöglichkeiten. Weiterer Vorteil: bestehende Dauerverträge müssen nicht geändert werden.

Zwischengesellschaften agieren zwischen Mutterhaus und Vertriebsgesellschaft oder Einkaufsgesellschaft, sie erfüllen aktive Funktionen und bewirken eine Gewinnverlagerung.

Prinzipalgesellschaften agieren als Stabsstelle, während die Geschäfte direkt zwischen Mutterhaus und Tochtergesellschaften laufen. Sie übernehmen Aufgaben im Bereich Marketing, Logistik, Kontrolle, Prozess- Steuerung, Verwaltung und Management. Wenn sie Risikofunktionen übernehmen, können Verrechnungspreise höher angesetzt werden.

Verwertungsgesellschaften: Lizenzgeber oder Franchisegeber sind Eigentümer von Marken, Patenten, Lizenzen, Softwarelizenzen, betrieblichem Know How, Urheberrechten etc. und verwerten dieses immaterielle Eigentum, indem sie entgeltlich an Dritte die Befugnis erteilen, es zu nutzen und wirtschaftlich auszuwerten. Achtung: viele Steuerbehörden verlangen von Lizenznehmern unmittelbar nach Abschluss die Vorlage der Lizenzverträge gemeinsam mit einer Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers .

Holding, Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften: diese nutzen nicht nur steuerliche Möglichkeiten, sondern auch den Zugang zu Kapitalmärkten. Investoren im Bereich Private Equity legen oft Wert darauf, ihr Geld nach einem Exit DEal wieder in der Schweiz zu haben.

Anmerkung: Kriterien für einen Holding- Standort aus unserer Sicht:
a) Steuerfreiheit beim Empfang von Dividenden aus einer Tochtergesellschaft, auch wenn diese aus einem Land mit niedrigen Steuern ausgeschüttet werden.
b) Steuerfreiheit (keine Quellensteuer) bei der Weiterleitung von Dividenden an eine Muttergesellschaft.
c) Doppelbesteuerungsabkommen, die eine Quellenbesteuerung im Staat der Tochtergesellschaft verhindern.
d) Steuerfreiheit bei Kapitalerträgen (Veräusserung von Anteilen).
e) Steuerfreiheit von Dividenden beim Empfänger.

Diese Kriterien werden von der Schweiz allein nicht erfüllt, man benötigt daher Kombinationen mit aktiven Gesellschaften in weiteren Staaten, hier kann Zugimpex Unterstützung leisten.

Makler: der Makler hat Anspruch auf Provision, wenn ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten, den er vermittelt hat, zustande gekommen ist. Er ist nicht verpflichtet, tätig zu werden, er kann einen Vertragspartner suchen, muss aber nicht. Der Nachweis- Makler sucht fallweise Geschäftspartner und erhält für die Herstellung des Kontaktes bei Erfolg eine Provision, während der Vermittlungs- Makler an den Vertragsverhandlungen beteiligt ist.

Agentur: der Agent arbeitet dauernd für den Auftraggeber und es handelt sich um ein Dauerschuldverhältnis, denn der Agent ist verpflichtet, regelmässig für den Auftraggeber tätig zu werden. Steuerlich relevant ist der Unterschied zwischen der Abschlussagentur, dessen Abschlussvollmacht eine Betriebsstätte auslösen kann, und der Vermittlungsagentur, die die Vertragsverhandlungen führt und ihrem Auftraggeber die Unterlagen zur Unterschrift vorlegt. Neben der Provision können Agenturen verschiedene Formen von Vergütungen erhalten: Inkassoprovision, Delkredereprovision, eine Erwerbsausfalls- Entschädigung, eine Kundschaftsentschädigung und eine Entschädigung für ein Konkurrenzverbot.

Kommissionsgeschäfte: hier handelt es sich um Geschäfte im eigenen Namen auf fremde Rechnung nach dem Modell einer Gallerie, die im eigenen Namen Kunstwerke verkauft, welche ihr aber vom Künstler zur Verfügung gestellt wurden. Der Kommissionär muss die Vorgaben des Auftraggebers einhalten, und er erhält eine Provision, wenn es ihm gelingt, den Kaufvertrag abzuschliessen.

Partizipationsgeschäfte (Joint Venture): hier verpflichten sich mehrere Beteiligte, bestimmte Geschäfte im Namen eines Beteiligten, aber auf gemeinsame Rechnung. Die Partizipation tritt nicht nach aussen in Erscheinung, nur im Innenverhältnis. Die Partner melden einander sämtliche Transaktionen mit Dritten. Jeder Partner führt in seiner Buchhaltung ein Konto für das Partizipationsgeschäft und ein Verrechnungskonto für jeden anderen Partner. Eine derartige Struktur wird oft bei Arbeitsgemeinschaften im Bau angewandt, aber auch in anderen Bereichen, wenn ein Partner einen langfristigen Vertrag hat, der nicht auf einen Dritten übertragen werden kann (Konkurrenzklausel, Generalvertretung, gewonnene Ausschreibung). Dieser Partner tritt dann weiter im eigenen Namen nach aussen auf, teilt seine Gewinne intern aber mit dem Joint Venture Partner im Partizipationsgeschäft.

Vertretungsvertrag, Alleinvertriebsvertrag: Rechte und Pflichten sind genau geregelt, oft wird ein Gebietsschutz vereinbart, gelegentlich bestehen Verpflichtungen für Mindest- Abnahmemengen oder Abschlagszahlungen für den Kundenstock, wenn der Vertrag beendet wird. In vielen Ländern ist dies zwingendes Recht.

Franchisevertrag: der Franchisenehmer erwirbt gegen eine Einmalzahlung ein zeitlich befristetes Recht zur wirtschaftlichen Nutzung eines Systems und das Recht, entsprechend darauf eingeschult zu werden. In der Regel bezahlt er dann weiter eine laufende Gebühr an den Franchisegeber, der das System pflegt, und erwirbt damit das Recht auf weitere Betreuung und Teilname.

steuerlich sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten:

Nutzung von unterschiedlichen Regelungen zur Verwertung von Verlusten: Verluste können in anderen Ländern betriebswirtschaftlich oder durch steuerlich zulässige Massnahmen entstehen, (etwa durch beschleunigte Abschreibungen). Derartige Verluste können in manchen Fällen gegen Gewinne anderer Bereiche, Perioden oder Gesellschaften aufgerechnet werden. Beispiele sind Verluste aus Kommanditanteilen, von stillen Beteiligungen oder im Rahmen der Gruppenbesteuerung. Bei anderen Modellen wird der Progressionsvorbehalt im jeweiligen DBA ausgenutzt. Wenn eine Personengesellschaft Verluste in einer ausländischen Betriebsstätte erwirtschaftet und diese angerechnet werden, kann dies bewirken, dass die Gewinne am Hauptsitz der Gesellschaft in einer niedrigeren Progressions- Stufe versteuert werden.

Österreichische Gruppenbesteuerung: bei Vorliegen bestimmter Beteiligungsverhältnisse können Unternehmen einen Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen. Gewinne und Verluste in der Gruppe werden für eine Mindestperiode von 3 Jahren zusammen betrachtet. Es können mehrere Halter von Beteiligungen Teil einer Gruppe sein, umgekehrt muss nicht jedes Unternehmen, an dem ein Gruppenmitglied beteiligt ist, der Gruppe beitreten.

Kombinationen regionaler Vorteile:

Schweiz, Österreich, Slowakei und Zypern: hier bietet Zugimpex kombinierte Lösungen für spezielle Problemstellungen. Im Interesse unserer Kunden legen wir dieses Know How hier nicht offen.

Britische Limited mit Zweigniederlassung: hier werden gesellschaftsrechtliche Vorteile eines Staates mit steuerrechtlichen Vorteilen eines anderen Staats verknüpft. Besonderheiten sind geringe Eigenkapital- Erfordernis, die Zweigniederlassung unterliegt der beschränkten Steuerpflicht im Land der Betriebsstätte. Zusatzkosten entstehen durch den Sitz in Grossbritannien und zwei Formulare, die jährlich abzugeben sind. In der EU kann eine Zweigniederlassung als Holding fungieren und Holdingvorteile nutzen.

Süd-, Zentral- und Osteuropa: wenn man nicht nur auf die Steuergesetze, sondern die Wirtschaftsförderung und die Verwaltungspraxis dieser aufstrebenden Staaten achtet, bieten sich interessante Märkte mit geringer Besteuerung und niedrigen Lohnkosten. Bulgarien, Serbien, Albanien und Bosnien-Herzigowina locken mit Gewinn- Steuersätzen von 10%, die durch zahlreiche zusätzliche Vergünstigungen weiter reduziert werden können, in Montenegro liegt der offizielle Satz bei 9%, und auch hier bietet die Regierung zahlreiche Wirtschaftsförderungen. Niedrige Lohnkosten und Immobilienpreise ermöglichen bei geringem Risiko, eine Gesellschaft oder Niederlassung mit echter Geschäftstätigkeit zu errichten.

Vereinigte Arabische Emirate - die Emirate haben nicht nur eine boomende Wirtschaft, sondern auch mit Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen, das einer österreichischen Firma eine steuerfreie Betriebsstätte in Dubai sowie weitere Vorteile ermöglicht. Da Deutschland ihr DBA mit den Emiraten beendet hat, bietet sich die Möglichkeit an, über eine Gesellschaft in Österreich zu operieren und somit weiter die Vorteile Dubais zu nutzen.

Monaco bietet völlige Steuerfreiheit für Privatpersonen, die dort tatsächlich ihren Wohnsitz haben, und diese sind von der Pflicht befreit, Deklarationen über Einkommen und Vermögen abzugeben. Wer unbescholten ist, ein Depot hinterlegt und eine Wohnung mietet, erhält binnen weniger Wochen die begehrte "Carte de Sejour". Diese Aufenthaltsgenehmigung wird dreimal für ein Jahr, dann dreimal für 3 Jahre und anschliessend oft für 10 Jahre erteilt. Während die übrigen Lebenskosten dem europäischen Standard entsprechen, gehören die Immobilienpreise zu den teuersten der Welt, weshalb sich ein Wohnsitz in Monaco erst ab einem Einkommen von etwa € 200.000 pro Jahr rechnet.

Singapur und andere Länder unterliegen nicht der Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU und sind auch oft nicht so stark im Focus der Medien. Einige Staaten haben noch ein gutes Bankgeheimnis und erhalten kaum Anfragen. Nachdem Anleger jahrzehntelang den bekannten Finanzplätzen vertraut haben, wurden sie durch teure Gebühren, Verrat und betrügerische Aktivitäten enttäuscht Daher transferieren sie ihr Vermögen nun vermehrt zu Standorten, wo sie ein besseres Service zu niedrigeren Gebühren erhalten. Derartige Banken haben gute Online- Banking Einrichtungen und ein weltweites Netz von Korrespondenten, sodass eine Kontoeröffnung einfach möglich ist.

 

 

 

 

 

 

deutscchdeutscch

adsfads

Geschäftsleitung:

Mag. Johannes Schwarz
Mag. Johannes Schwarz, MBA
Certified Management Consultant
Geschäftsführer

Eveline Schwarz
Eveline Schwarz, MBA
Consultant

Kontakt:

info@zugimpex.com

+41 41 544 48 44

Anfahrtsweg Zug:

Flug nach Zürich Kloten
Bahn nach Zug (41 Min)
Büro liegt gleich beim Bahnhof

Plan

Anfahrtsweg Bratislava:

Bahn Wien SBH -Petrzalka (58 Min)
Büro liegt gleich beim Bahnhof

Plan